Honorar

Wie das Wort schon andeutet, geht es um das gewählte Honorar um die Honorierung meiner Arbeit und berechnet sich nach dem jeweiligen Zeitaufwand

Erstbehandlung/ Erstbefund / Anamnese

70-90 Minuten, einschließlich Nachruhezeit, damit wir uns kennenlernen und Sie abspüren ob ich Ihre Therapeutin bin

Folgebehandlung

45-60 Minuten, einschließlich Nachruhezeit.

Da jede Behandlung individuell verläuft, kann die Behandlungsdauer sowie Therapiedauer jedoch variieren, dieses wird mit Ihnen abgestimmt.

Wirbelsäulentherapie nach Dorn und Breuss Massage

70-90 Minuten Erstbehandlung mit Anamnese

45-60 Minuten Folgebehandlung

Breuss Therapeutische Wirbelsäulen-Massage

35 Minuten

Schmerztherapie nach Liebscher & Bracht

Erstbehandlung mit Anamnese (70-90 Min., Folgehandlung 45-60 Min.)

Noch ein kleiner Hinweis auf die Frage die oft gestellt wird:

Wir Heilpraktiker nehmen nicht am System der gesetzlichen Krankenversicherung teil. Deshalb erfolgt bei gesetzlich krankenversicherten Patienten in der Regel keine Erstattung von Heilpraktiker-Behandlungskosten durch gesetzliche Krankenkassen. Einzelne Krankenkassen beteiligen sich manchmal an den Behandlungskosten. Dies setzt oft eine Einzelfallprüfung durch die Krankenkasse voraus, deswegen wird dem Patienten dringend empfohlen, sich vor Behandlungbeginn bei seiner Krankenkasse über die eventuelle (teilweise) Übernahme der Behandlungskosten zu informieren.

Das Erstattungsverfahren hat der Patient gegenüber seiner Versicherung stets eigenverantwortlich durchzuführen.

Privatversicherte Mitglieder, privat zusatzversicherte und beihilfeberechtigte Patienten können einen (teilweisen) Erstattungsanspruch ihrer Behandlungskosten gegenüber ihrer Versicherung bzw. dem Beihilfeträger haben. Diese sind von den jeweils vereinbarten Leistungsvoraussetzungen bzw. Tarifmerkmalen abhängig. Oftmals werden nur solche Behandlungskosten erstattet, die als medizinisch notwendig eingestuft werden. Auch möchte ich Sie vorsorglich darauf hinweisen, dass dieser Punkt bei Heilpraktiker Behandlungen oftmals umstritten ist.


Bei noch offenen Fragen zur Abrechnung, können Sie mich gerne persönlich ansprechen, sollten diese nicht durch die Behandlungsvereinbarung geklärt werden können!